ARCHITEKTENLEISTUNGEN

Unabhängig von einer schlüsselfertigen Erstellung Ihres Gebäudes erbringen wir auch sämtliche Architektenleistungen für Ihre vorgesehene Baumaßnahme.

 

Individuell, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst, planen wir Ihr HAUS auf Ihrem Grundstück. Auch hier profitieren Sie aus der langjährigen Erfahrung unserer Architekten. 

 

Hierbei erbringen wir auf Wunsch sämtliche Leistungsphasen, wie: 

 

1. Grundlagenermittlung:

Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Terminen, Beraten zu gesamtem Leistungsbedarf.

 

2. Vorplanung:

Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen. Erarbeiten eines Planungskonzepts, Untersuchen alternativer Lösungsmöglichkeiten, Anfertigen von Planskizzen mit erläuternden Angaben, Führen von Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276.

 

3. Entwurfsplanung:

Erarbeiten des endgültigen Planungskonzeptes mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs und der Objektbeschreibung mit Erläuterungen, integrieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276.

 

4. Fertigungsplanung:

Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Formulieren der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen.

 

5. Ausführungsplanung:

Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung mit Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1 sowie zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen.

 

6. Vorbereitung der Vergabe:

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung.

 

7. Mitwirkung bei der Vergabe:

Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.

 

8. Bauüberwachung:

Überwachen des Ausbaus auf Übereinstimmung mit Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachen des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung.

 

9. Objektbetreuung und Dokumentation:

Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Überwachen der Beseitigung von Mängeln, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

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